Was in anderen Ländern Gang und Gäbe ist, wird auch bei uns immer bekannter: dass man seinen Besitz über den Tod hinaus für einen guten Zweck einsetzen kann. An Gerhard Koller, den
ehemaligen Geschäftsführer des LBV und Beauftragten der Stiftung „Bayerisches Naturerbe", wenden sich die Menschen, die heimatverbunden sind, die die Natur lieben.
VOGELSCHUTZ: Herr Koller, wie viel vererben die Menschen dem LBV?
Koller: Das ist ganz unterschiedlich. Wir hatten Vermächtnisse von 1.000,- bis 500.000,- €, und wir hatten auch als Alleinerbe große Liegenschaften in guter Lage, die die
Million überschritten haben.
Kaum jemand spricht gerne über Geld und noch viel weniger über den eigenen Tod. Wie kommen die Menschen trotzdem mit Ihnen ins Gespräch?
Die Menschen vertrauen mir, weil ganz klar ist, dass nichts vom Gespräch an andere gelangt. Der Kontakt kommt meist durch einen ersten Anruf bei uns zustande. Wir rufen auch nie von uns aus an,
sondern die Menschen kontaktieren uns bei weiteren Fragen. Das eigentliche Gespräch führt man dann auf Wunsch unter vier Augen entweder vor Ort oder beim LBV. Wir beraten die Menschen auch nicht
und weisen deutlich darauf hin, dass die vertraglichen Angelegenheiten ein neutraler Notar regeln sollte.
Kommt da nicht manchmal der Vorwurf, dass der LBV unmoralisch handelt? Gerade wenn sich Familienmitglieder nach dem Erbe ungerecht behandelt fühlen?
Das ist in den 35 Jahren, in denen ich mich mit dem Thema beschäftige, wirklich nur einmal vorgekommen. 95 % unserer Erblasserinnen und Erblasser haben keine Kinder und wenn doch, dann ist das
vorher mit der Familie besprochen. Wir hatten auch große Spenden durch Angehörige, die uns freiwillig aus dem Nachlass bedacht haben, weil sie wussten, dass der oder dem Verstorbenen die Arbeit
des LBV am Herzen lag. Es kommt zudem öfter vor, dass erbende Angehörige uns Immobilien überlassen, da sie ansonsten entsprechend Erbschaftssteuer bezahlen müssten, die das Erbe regelrecht
auffrisst. Der LBV ist ja von der Erbschaftssteuer befreit.