Gemeinsam Bayerns Natur schützen

Probleme mit Gebäudebrütern

So schön es sein kann, mit Tieren unter einem Dach zu leben - manchmal gibt es auch Konflikte. Unverstandenes Verhalten kann dabei sogar zu Hass gegenüber den Tieren führen. Wir möchten Ihnen bekannte Probleme sowie Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Spechte als Fassadenhacker

Buntspecht (Foto: Andrea Kammer)
Buntspecht (Foto: Andrea Kammer)

Spechte sind Insektenfresser. In Wären hacken sie an morschen Stellen in der Rinde nach Insekten, die sich darunter verbergen. An wärmegedämmten Fassaden fühlen sich einige Insekten ebenfalls wohl und locken dadurch Spechte an, insbesondere im Frühjahr und im Herbst. Durch den hohlen Klang beim Hacken auf die Fassade rechnet der Specht mit weiteren Insekten oder möglichem Baumaterial in der Hauswand und so kann er die Fassade stark beschädigen.

Durch Lärm oder Flatterbänder können Spechte häufig ferngehalten werden.

 

Viele weitere Tipps gibt es auf der Homepage des LBV.

Schäden durch Spechte

Es lässt es sich nur schwer ergründen, warum Spechte in Fassaden schlagen. Da die meisten Meldungen im Herbst erfolgen, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um Jungspechte handelt, die ein eigenes Territorium suchen. Geeignete freie Reviere sind allerdings selten. Mit Bäumen begrünte Siedlungsgebiete in Städten und Dörfern bieten deshalb eine Ausweichmöglichkeit ein Revier zu errichten. Dabei untersuchen und erkunden die Tiere das Territorium und die vorhandenen Bäume und Bauten.

 

Warum tun die Spechte das?

Offenbar erwecken die Fassaden bei den Tieren den Eindruck eines Baumes: Die raue Struktur des Verputzes gleicht der Baumrinde. Das Dämmmaterial hat in etwa die gleiche Konsistens wie weiches, vermodertes Holz. Und beim Trommel auf Styropor hört es sich ähnlich an wie beim Trommeln auf hohlem Holz. Findet der Specht dort auch noch Insekten, fühlt er sich gleich heimisch und untersucht auch die tieferen Schichten unter der „Rinde“. Wird eine frisch verputzte Wand durch einen Specht aufgehackt, ist dies natürlich sehr ärgerlich. Wir haben für Sie einige Maßnahmen zusammengetragen, mit denen Sie diese Spechtschäden verhindern können.

Nicht nur die Vögel selbst, sondern auch ihre Nist- und Zufluchtsstätten an Gebäuden stehen unter dem Schutz des Bundnaturschutzgesetzes. Demnach ist Töten, Verletzen, Fangen sowie die Zerstörung der Quartiere oder Veränderungen daran zu jeder Jahreszeit nicht erlaubt. 

Sollten derlei Maßnahmen unvermeidbar sein, wenden Sie sich wegen einem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung an die Höhere Naturschutzbehörde.

Grundsätzlich sollte man die Spechtlöcher möglichst schnell wieder verschließen, damit die isolierende Funktion der Wärmeschutzdämmung erhalten bleibt! Vorsicht: auf mögliche Bruten in den Höhlen achten! Langfristig sollte man Baumaterialien verwenden, die verhindern, dass der Specht die Hausfassaden überhaupt bearbeiten kann. Dafür eignen sich glatte Fassadenverkleidungen, an denen sich die Spechte nicht festhalten können. Auch besonders dicken Verputz können sie nicht durchdringen.

 

Vergrämungsmaßnahmen

Stören Sie die Vögel so oft wie möglich, auch nachts. Leuchten Sie mit einer Lampe in die Höhle und machen Sie Lärm. Gegenstände, die sich bewegen, die reflektieren oder Töne erzeugen können Sie in der Nähe der Höhle anbringen. Geeignet sind z.B. Flatterbänder, Alustreifen, Vorhänge aus CDs, Wimpelleinen, Flugdrachen oder Vogelscheuchen. Wenn Sie Spechtattrappen an die Höhle montieren, glaubt der Specht, das Revier sei schon besetzt.

 

Schutz der Fassade

Feinmaschige, straff gespannte Drahtnetze an den Fassaden befestigt, dünne Metallbleche an den Hausecken oder Fassadenbegrünungen verhindern, dass der Specht neue Löcher in den Putz hackt. Die Maßnahmen sollten großflächig angebracht werden, da die Spechte sonst anderweitig ausweichen. Auch kann es sein, dass sie sich z. T. an die Methoden gewöhnen. Man sollte also die Anordnung öfter wechseln und viel Geduld aufbringen!

 

Schutz des ursprünglichen Lebensraumes

Prinzipiell muss man die Spechte in ihrem natürlichen Lebensraum fördern. Dafür müssen vor allem in Wäldern alte und tote Bäume stehen bleiben. Monotone Fichtenforste müssen in Mischwälder umgewandelt werden. Auch der Erhalt und der Schutz von alten Streuobstbeständen, extensiv bewirtschafteten Wiesen, Weiden und Heidegebieten ist sehr wichtig.

Dohlen im Kamin

Foto: Zdenek Tunka, LBV-Bildarchiv
Foto: Zdenek Tunka, LBV-Bildarchiv

Anfang und Mitte April ist wieder Brutbeginn bei den Dohlen. Unsere kleinen Rabenvögel, die Dohlen, halten wieder Ausschau nach geeigneten Bruthöhlen. Da die Dohlen in der Natur nur noch sehr wenige Brutplätze finden, haben sich einige unsere Hauskamine als Brutplatz ausgesucht. Die Dohlen werfen Zweige, Gras, Haarbüschel und Lehm in den von oben offenen Kamin und verstopfen ihn so. Hausbesitzer oder Mieter sollten sofort, wenn sie sowas sehen, ihren Schornsteinfeger informieren. Durch den verstopften Kamin sind schon Menschen zu Tode gekommen. Ein Kaminabdeckgitter vom Fachmann installiert, bietet Schutz vor Verstopfung und Rauchgasvergiftung. 

Da die Dohlen unter Schutz stehen, dürfen sie nur in Absprache mit der zuständigen Behörde, vergrämt oder sogar die Nester beseitigt werden. 

Straßentauben

Foto: Zdenek Tunka (LBV-Bildarchiv)
Foto: Zdenek Tunka (LBV-Bildarchiv)

Die Nachkommen verwilderter Haustauben sind in vielen Städten heimisch. Sie brüten gerne auf Gebäuden und finden ein recht großes Nahrungsangebot vor. 

Allerdings sind sie oft unbeliebt, nicht zuletzt aufgrund von Verschmutzungen durch Taubenkot. Häufig werden Stacheln oder Netze an Gebäuden angebracht, um Tauben fernzuhalten.

 

Gerade an den Biegungen von Fallrohren oder an Balkonen werden diese von geschützten Arten wie Schwalben und Mauerseglern nicht registriert und die Vögel werden verletzt. Auch die Tauben können sich beim Versuch, auf den bestachelten Gebäudebereichen zu brüten, verletzen. Dohlen und Turmfalken können Nistplätze, die wegen Tauben verschlossen wurden, ebenfalls nicht mehr erreichen.

Wildvogelfreundliche Maßnahmen zur Taubenabwehr sind genauso wirksam, doch sie gefährden nicht die geschützten Wildvogelarten. Zu ihnen zählen:

  • Gitter statt Nylonnetze
  • Scheitelbleche statt Stacheln
  • Schwingdrähte statt Stacheln

 

Die Straßentaube zählt zwar nicht zu den gemäß Bundesnaturschutzgesetz geschützten Wildvogelarten, doch das Quälen oder Töten von Straßentauben und ihren Jungen ist durch das Tierschutzgesetz strengstens verboten. Die Brut darf hingegen verhindert werden und auch die Brutplätze der Straßentauben sind nicht geschützt.