Gemeinsam Bayerns Natur schützen

Schutzmaßnahmen

Anbringung von Mauersegler-Nistkästen (Foto: Monika Schirutschke, LBV-Archiv)
Anbringung von Mauersegler-Nistkästen (Foto: Monika Schirutschke, LBV-Archiv)

Unsere Gebäudebrüter können wir durch viele Schutzmaßnahmen unterstützen. Dies kann reibungslos verlaufen, wobei auch Handwerker und Architekten für die tierischen Mitbewohner begeistert werden können. Bei Bau- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden sollte einiges beachtet werden. Fehler und Verzögerungen lassen sich vermeiden, wenn der Artenschutz von Anfang an in die Baumaßnahmen eingeplant wird.

 

Vor Sanierungs-Beginn muss überprüft werden, ob Gebäudebrüter oder ihre Quartieren an dem Gebäude vorkommen. Dazu kann ein Gutachter oder eine entsprechend geschulte Person vom LBV zu Rate gezogen werden. Durch die Gebäudebrüter-Kartierung sind einige Nistplätze bereits bekannt.

Kommen gebäudebewohnende Vögel oder Fledermäuse bzw. deren Quartiere am Gebäude vor, werden entsprechende Schutz- und Ersatzmaßnahmen gemeinsam mit Bauherr, Architekt und/oder der Baufirma besprochen. Hier kann der LBV auch bei der Beschaffung einer behördlichen Genehmigung behilflich sein. Wie hier nachzulesen, wird bei Änderungen im Quartiersbereich eine Befreiung von den Schutzvorschriften des § 44 durch die Höhere Naturschutzbehörde benötigt.

Die Baumaßnahme wird anschließend durch die Untere Naturschutzbehörde und/oder durch den LBV betreut, der Sie auch weiterhin zum Artenschutz berät. 

 

Die Bauzeit selbst sollte außerhalb der Brutzeit bzw. während der Abwesenheit der Tiere liegen - manche Arten können bei Störungen ihre Brut verlassen. Bei Fledermäusen sind auch die Überwinterungszeiten zu beachten. Brutzeitkalender sind unter unter Arten einsehbar. 

Sind Baumaßnahmen während der Brut und der Jungenaufzucht unvermeidbar, sollten Brutplätze und Einflugöffnungen erhalten bleiben; falls dies nicht möglich ist, sollten Ersatznistplätze zur Verfügung gestellt werden. 

Wenn ein Gerüst aufgebaut wird, sollten mindestens 2,5m unterhalb des Einflugloches frei bleiben. Dies ist abhängig von der jeweiligen Art, die einen freien Zugang zu ihrem Quartier benötigt. Auch Staub- und Sicherheitsnetze dürfen den Einflug für Vögel und Fledermäuse nicht behindern. 

Bei Neubauten sollten außerdem bereits vorbeugend Quartiere geschaffen werden. Bei der Anbringung von Nistkästen ist auf eine geeignete Lage zu achten. Nicht überall sind Nisthilfen erfolgversprechend.

Die Schutzmöglichkeiten am Beispiel des Mauerseglers sind hier ausführlich vom LBV München zusammengestellt worden.

Werden die entsprechenden Maßnahmen bereits vor Baubeginn mit eingeplant, sparen Sie viel Geld und Zeit. 

 

Häufig sind Nistplätze von Gebäudebrütern einfach nicht bekannt und werden aus Unwissenheit entfernt bzw. verschlossen. Dadurch verlieren viele Vögel und Fledermäuse, die oft als ortstreue Tiere jedes Jahr zu ihren angestammten Nistplätzen zurückkehren, ihre Quartiere.

Unser Projekt dient somit auch der Aufklärung der Bevölkerung und der Baufachleute über Öffentlichkeitsarbeit. Eine Auftaktveranstaltung im März 2018 sowie Beiträge über TV, Radio, Rundfunk und die Internetpräsenz tragen dazu bei.